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Tipps & Tricks

 

Wie sind Jugendbegleiter versichert?

Wie sind Jugendbegleiter versichert?

Ehrenamtliches Engagement ist wichtig - ein ausreichender Versicherungsschutz dabei ebenso. Lesen Sie mehr dazu.

 
 

Damit Ehrenamtliche auf jeden Fall einen ausreichenden Versicherungsschutz erhalten, hat das Land Baden-Württemberg zum 01. Januar 2006 Sammelversicherungsverträge zum Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz für bürgerschaftlich und ehrenamtlich engagierte Menschen im Land abgeschlossen. Auch Jugendbegleiter sind durch diese Sammelversicherungsverträge des Landes geschützt. Diese Versicherungen sind subsidiär, d.h., sie greifen, wenn kein anderweitiger privatvertraglicher oder gesetzlicher Unfallversicherungsschutz oder ein privatvertraglicher oder institutioneller Haftpflichtversicherungsschutz besteht.

Die vom Land abgeschlossenen Sammelversicherungsverträge machen es nicht erforderlich, dass sich einzelne Jugendbegleiter, Gruppen oder Projekte zur Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes gesondert anmelden müssen. Allerdings muss der Jugendbegleiter von der Schule ausdrücklich für seine Aufgabe beauftragt werden. Dafür eignet sich z.B. der Vordruck zur Übernahme einer Betreuungsaufgabe.

Im Schadensfall oder bei Fragen zum Versicherungsschutz:
Betreuender Versicherungsdienst: Ecclesia Versicherungsdienst GmbH,
Löffelstraße 40, 70597 Stuttgart, Tel.: 0711/615533-265, E-Mail: ehrenamt@ecclesia.de

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